Rechtsgebiete / Bank- und Kapitalmarktrecht

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Katharina Schnellbacher

Fachanwältin Kapitalanlagerecht | Bankrecht

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Bank haben, diese zum Beispiel zu hohe Zinsen verlangt oder eine Anlage, die Ihnen die Bank empfohlen hat, wertlos geworden ist, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher zur Verfügung.

Sie klärt Sie über Ihre Rechte auf und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.

Frau Rechtsanwältin Schnellbacher berät Sie fachkundig in allen bank- und kapitalrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:

Ein Darlehensvertrag mit einer Bank, insbesondere für den Erwerb einer Immobilie, ist oft eine Entscheidung, die das ganze Leben prägt und beeinflusst. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber dem Darlehensnehmer, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, die Möglichkeit gegeben, sich dies nochmals zu überlegen und den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Abschluss zu widerrufen. Informieren Sie sich, ob in Ihrem Fall ein Widerruf sinnvoll und möglich ist.

Mittlerweile häufen sich Betrugsfälle bei denen Kriminelle die Kontendaten und die PIN der Inhaber von EC-Karten ausspionieren und dann die Konten leerräumen. Hierbei steht das sogenannten Skimming im Vordergrund, also das Abfischen von Daten auf EC-Karten.
Der betrogene Bankkunde hat einen Anspruch gegenüber seiner Bank, dass ihm die abgehobenen Beträge erstattet werden.

Bei Grundpfandrechten wie Grundschulden ist auf die Sicherungszweckerklärungen u achten. Auch können sich Probleme bei Übernahme der persönlichen Haftung, Abtretung der Grundschuld, Verpflichtung der Bank zur Freigabe der Grundschuld o.ä. Stellen.

Bei Swaps und Derivaten handelt es sich in der Regel um äußerst risikoreiche Finanzprodukte. Ein Swap ist eine „Zinswette“, bei der Bank und Kunde darum wetten, wie sich ein bestimmter Zinssatz entwickelt. Dies gilt auch für sog. Derivate, deren Wert sich von der Entwicklung eines anderen Papiers bzw. eines Aktienindexes ableitet. Worüber der Kunden meist nicht von der Bank aufgeklärt wird: nicht nur die Möglichkeiten eines Gewinns, sondern auch das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals hängt allein von den wirtschaftlichen Bedingungen des das Derivat herausgebenden Instituts. Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Bei Medienfonds handelt es sich um geschlossene Fonds, die in Herstellung und Vermarktung eines Films (Kino oder Fernsehen) investieren. Auch hier besteht für die Investoren die Möglichkeit des Schadensersatzes, wenn sie nicht über die Gefahr der Änderung bzw. den Wegfall der steuerlichen Vorteile informiert wurden. Des Weiteren besteht auch ein Schadensersatzanspruch der Investoren, wenn nicht über die möglichen Risiken der Anlage oder über Vermittlungsprovisionen / Rückvergütung / Kickbacks aufgeklärt wurde. Aber auch ein fehlerhafter Anlageprospekt kann Ansprüche des Anlegers im Wege der Prospekthaftung begründen.

Ein Wertpapier oder eine Wertschrift ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt. Eine Anleihe ist ein zinstragendes Wertpapier, das dem Gläubiger das Recht auf Rückzahlung sowie auf Zahlung vereinbarter Zinsen einräumt.
Die Empfehlunger vieler Wertpapiere durch Banken / Berater ist fehlerhaft und bei dem Investor für enorme Kosten und Schäden. Auch hier kann der Anleger Schadensersatzansprüche haben, wenn er vor dem Erwerb nicht oder nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurde.

Die Bank hat die Pflicht, den Kunden nach dessen Wünschen und Vorstellungen zu beraten und ihm geeignete Anlagen vorzuschlagen. Dabei ist auch jeweils zu klären, ob das „Produkt“ zum Anleger passt. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann Schadensersatzansprüche des Investors begründen, wenn der jeweilige Fonds wirtschaftlich nicht die Renditen realisiert, die bei der Anlageberatungeratung suggeriert wurden.

Ich berate Sie gerne bei Abschluss des Darlehensvertrages sowie bei Beendigung und Abwicklung. Auch kann eine Haftung der Bank bzw. des Vermittlers wegen Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflichten im Rahmen der Darlehensvergabe bestehen.

Banken verwenden bei Vergabe von Immobiliarkrediten Personal- und Realsicherheiten wie Bürgschaften oder Grundschulden. Für den Sicherungsgeber / Bankkunden ist dies oft mit erheblichen Risiken verbunden bis hin zum Verlust des Eigenheimes. Ich berate Sie in Krisenzeiten bzw. schon vor Eintritt der Krise, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bank die Sicherheiten verwerten darf.

Als geschlossene Fonds werden Gesellschaften bezeichnet, welche dem Anleger die Möglichkeit bieten, Geld in bestimmte Vermögensgegenstände (Containerschiffe, Immobilien, Flugzeuge etc.) zu investieren. Oft werden Anleger bei der Beratung nicht ausreichend bzw. gar nicht über die Risiken geschlossener Fonds beraten, welche unter Umständen über einen Totalausfall der Anlage bis zu einer Nachschusspflicht des Investors reichen können. Aber auch ein fehlerhafter Anlageprospekt kann Ansprüche des Anlegers im Wege der Prospekthaftung begründen.

Bei Lebensversicherungsfonds erwirbt die Fondsgesellschaft noch laufende Kapital- bzw. Risikolebensversicherungen auf einem Zweitmarkt und leistet die weiteren Prämienzahlungen, statt des Versicherungsnehmers. Beim Eintritt des Versicherungsfalls – i.d.R. Tod der versicherten Person – erhält die Fondsgesellschaft dann die Versicherungssumme. Investoren können Schadensersatzansprüche haben, wenn sie nicht oder nicht ausreichend über diese Risiken aufgeklärt wurden. Auch ein fehlerhafter Anlageprospekt kann Ansprüche des Anlegers im Wege der Prospekthaftung begründen.

Kickbacks sind Rückvergütungen / Vermittlungsprovisionen, die von den Emittenten / Herausgebern einer Anlage an die vermittelnden Kreditinstitute als Gegenleistung für die Vermittlung von Anlageprodukten gezahlt werden. Die vermittelnden Kreditinstitute müssen den Anlegern mitteilen, dass Rückvergütungen gezahlt werden. Verschweigt eine Bank, dass sie Rückvergütungen/Vermittlungsprovisionen erhält, können Anleger einen Schadensersatzanspruch habe, so dass das investierte Kapital an ihn zurückerstattet wird.

Gerade in Zeiten des Niedrigzinssatzes steht die Preisgestaltung der Kreditwirtschaft immer stärker im Fokus. Wie gerade den aktuellen Äußerungen maßgeblicher Vertreter der Banken zu entnehmen ist, werden die Banken sich in Zukunft noch deutlich mehr über Gebühren – auch für bisher kostenfreie Dienstleistungen – finanzieren wollen. Wenn das Konto mit dieser Gebühr belastet wird und dieses ohnehin im Soll steht, werden schnell erhebliche Zinslasten entstehen. Da jede Entgeltposition für sich auf ihre Zulässigkeit geprüft werden muss, ist der Bankkunde gut beraten, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Die neuen Bestimmungen gelten für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 geschlossen werden. Die Bank hat die Pflicht, vor der Kreditvergabe eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen.. Erfolgt die Darlehensvergabe, obwohl sie wegen der Kreditwürdigkeitsprüfung nicht hätten erfolgen dürfen, sollte der Darlehensnehmer sich beraten lassen, ob ihm eine Zinsermäßigung zusteht sowie u.U, eine Schadensersatzpflicht der Bank besteht.

Bei der Übernahme von Bürgschaften im Rahmen der Kreditvergabe hat die Bank Aufklärungs- und Warnpflichten. Auch sind besondere Formerfordernisse einzuhalten. Ich berate Sie auch bei der Sicherungszweckerklärung sowie bei sittenwidriger Überforderung des Bürgen und den weiteren Besonderheiten im Zusammenhang mit der Bürgschaft.
Die Pflicht zur Einhaltung von Formvorschriften und Widerrufsmöglichkeiten, sowie den Aufklärungs- und Warnpflichten der Bank gilt auch bei Schuldbeitritt bzw. Mithaft.

Bei Schiffsfonds handelt es sich um eine besondere Form von geschlossenen Fonds. Der Abnleger investiert in ein Schiff (Containerschiff). Für Investoren besteht die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, da die Anleger meist bei Empfehlung der Anlage nicht oder nicht ausreichend über die Risiken wie lange Laufzeiten, Wechselkursschwankungen oder Totalausfälle informiert wurden.
Aber auch ein fehlerhafter Anlageprospekt kann Ansprüche des Anlegers im Wege der Prospekthaftung begründen.

Aktien sind Wertpapiere, mit denen der Inhaber direkt einen oder mehrere Anteile an der Aktiengesellschaft erwirbt. Zertifikaten sind Schuldverschreibungen, die sich auf die Entwicklung von Aktien oder anderen Basiswerten stützen. Die Wertentwicklung dieser Anlagen hängt direkt von der Entwicklung der Aktien oder den anderen Basiswerten ab. Hierüber ist der Anleger aufzuklären. Auch hier kann der Investor Schadensersatzansprüche haben, wenn er vor dem Erwerb der Aktien oder der Zertifikate nicht oder nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurde.

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